Finanzierungsmöglichkeiten

Hier finden Sie die Finanzierungsmöglichkeiten für die Angebote der Offenen Hilfen

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

für alle mit Pflegegrad 2 - 5

Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Jahresbetrag beträgt nun für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 pro Kalenderjahr 3.539€. Der gemeinsame Jahresbeitrag ist ein Gesamtbetrag der für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege zur Verfügung steht. Der maximale Leistungszeitraum verändert sich ebenfalls von 42 Tage auf 56 Tage.

 

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

für alle mit Pflegegrad 1 - 5

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann eingesetzt werden für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (125 € pro Monat).

Folgende unserer Angebote haben diese Anerkennung: FED, Kindergruppen, Ferienprogramme, Tagesfreizeiten.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Gesprächen und Vorgängen mit der Pflegekasse. Zusätzlich stehen wir Ihnen von der Antragsstellung bei der Pflegekasse bis hin zum Bewilligungsbescheid unterstützend zur Seite.

 

Ein Großteil unserer Angebote wird unterstützt vom Landkreis Esslingen sowie vom Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

 

Kontakt:

Telefon: 07022 / 27993 – 10

E-Mail: [email protected]