Finanzierungsmöglichkeiten

Hier finden Sie die Finanzierungsmöglichkeiten für die Angebote der Offenen Hilfen

 

 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Für alle mit Pflegegrad 2 - 5

Die Pflegekasse erstattet Pflegekosten in Höhe von jährlich 1.612,- € für max. 28 Tage. Eine Erstattung von Sachkosten kann im Rahmen der Verhinderungspflege nicht erfolgen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 besteht und bereits sechs Monate Pflege geleistet wurde. Vor Inanspruchnahme dieser Leistung muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806,- € aus noch nicht genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) auf insgesamt bis zu 2.418,- € erhöht werden. Es erfolgt eine entsprechende Anrechnung auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege. 

 

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Für alle mit Pflegegrad 1 - 5

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann eingesetzt werden für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (125,- € pro Monat).

Folgende unserer Angebote haben diese Anerkennung: FED, Kindergruppen, Ferienprogramme,Tagesfreizeiten.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Gesprächen und Vorgängen mit der Pflegekasse. Zusätzlich stehen wir Ihnen von der Antragsstellung bei der Pflegekasse bis hin zum Bewilligungsbescheid unterstützend zur Seite.

 

Ein Großteil unserer Angebote wird unterstützt vom Landkreis Esslingen sowie vom Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

 

Kontakt:

Telefon: 07022 / 27993 – 10

E-Mail: oho@leben-inklusiv.de