Teilnahmebedingungen

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für die Angebote der Offenen Hilfen

 

1. Bedingungen für die Betreuung im FED

 

Mitarbeiter*in und Familie vereinbaren die genauen Termine und Stundenzahl miteinander. Nach jeder Betreuung werden die geleisteten Stunden in einem Formular aufgeschrieben (aufgerundet auf ¼ Std.) und von Familie und Mitarbeiterin mit der Unterschrift bestätigt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich über den Dienst direkt mit der Familie.

Bei Krankheit oder Verhinderung der Mitarbeiterin gibt sie der Familie so früh wie möglich Bescheid. Wenn dringend nötig, wird über das FED-Büro versucht, eine Vertretung zu finden.

Bei kurzfristiger Absage der Familie ohne dringenden Grund oder Nichtantreffen der Familie werden die geplanten Stunden abgerechnet.

 

2. Bedingungen für Gruppenangebote

 

Anmeldung:

Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich und muss schriftlich erfolgen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Personen teilnehmen können, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Leben inklusiv vor, das Angebot abzusagen. Die Teilnehmer*innen erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung (gilt nicht für Aktionstage). Das Anmeldeformular finden sie beigelegt in diesem Programmheft oder unter www.oho-nuertingen.de. 

 

Abrechnung:

Im Anschluss an das Angebot erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie an leben inklusiv überweisen. Übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten ganz oder teilweise, rechnen die Teilnehmer*innen direkt mit der Pflegekasse ab.

Besonderheiten bei Freizeiten, Ferienprogrammen und Tagesfreizeiten: Die Kosten sind spätestens eine Woche VOR Beginn des Angebots an Leben inklusiv zu überweisen.

 

Datenschutz:

Um eine angemessene Betreuung sicherstellen zu können, werden personenbezogene Daten elektronisch auf Grundlage von Art. 6 DS-GVO gespeichert und verarbeitet.

 

Rücktrittsbedingungen:

 

2.1 Freizeiten, Tagesfreizeiten und Ferienprogramme:

Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

• bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtbetrags

• bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% des Gesamtbetrags

• am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% der

Teilnahmegebühr

 

Eine Rückerstattung der Kosten für das Kinderferienprogramm kann ab dem dritten Krankheitstag des Kindes bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.

 

2.2 Aktionstage, Kinder-, Jugend- und Betreuungsgruppen

Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

• bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% der Teilnahmegebühr

• bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60% der Teilnahmegebühr

• am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% der

Teilnahmegebühr

 

Die Kosten bei Rücktritt entfallen, wenn ein Ersatz-Teilnehmer gefunden

werden kann.

Die Abrechnung erfolgt dreimal jährlich.

 

2.3. Freizeitgruppen

Die Anmeldung erfolgt für alle Gruppentermine für das gesamte Kalenderjahr. Ein Ausstieg ist zu den Sommerferien möglich, dazu ist eine schriftliche Abmeldung erforderlich. Wenn jemand an einzelnen Treffen nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit), bitten wir um eine kurze Mitteilung. 

Da hier eine Pauschale berechnet wird, werden bei Fehlen keine Teilbeträge erstattet. Die Abrechnung erfolgt dreimal jährlich.